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NEWS | Beitragsentlastung für Krippe und Hort wird entfristet

12.11.2024

Das sind großartige Neuigkeiten für Brandenburgs Familien: Wir haben bereits 3 beitragsfreie Kindergarten- Jahre per Gesetz festgeschrieben. Nun wollen wir auch die Beitragsentlastungen in Krippe und Hort für kleine und mittlere Einkommen gesetzlich absichern. Das ist ein riesen Erfolg für mich! Wir wollen diese Regelung nun entfristen und damit dauerhaft festlegen. Ab 2025 sollen Eltern weiterhin mit mehr Geld in der Tasche planen können.

Kita-Gebührenbefreiung wird entfristet: Eltern dauerhaft entlastet

Die SPD-Fraktion und die BSW-Fraktion haben sich auf eine zügige Änderung des Kita-Gesetzes verständigt, um Familien mit geringem Einkommen auch über das Jahr 2024 hinaus finanziell zu entlasten. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde heute in beiden Fraktionen beschlossen.

Angesichts der Teuerungen und Preissteigerungen in fast allen Lebensbereichen hatte der Landtag ab dem Jahr 2022 umfassende Entlastungsmaßnahmen für Familien bei Kita- und Hortbeiträgen beschlossen. Seitdem müssen Familien mit einem Haushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000 Euro keine Elternbeiträge mehr für die Kinderbetreuung zahlen. Für Familien mit einem Nettoeinkommen zwischen 35.000 und 55.000 Euro wurden die Beiträge ab Januar 2023 reduziert. Insgesamt profitieren dadurch Familien von etwa 150.000 Kindern in Brandenburg.

Diese Regelung ist jedoch bis zum 31. Dezember 2024 befristet. Die SPD-Fraktion und die BSW-Fraktion werden mit einem Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr die Regelung entfristen, um Familien auch weiterhin finanziell zu entlasten.

Die Fraktionen verständigten sich zudem darauf, dass die Kommunen für die Umsetzung der bestehenden Kita-Beitragsfreiheit im Kindergartenbereich (Kinder zwischen 3 bis 6 Jahren) weiterhin einen Pauschalbetrag von 125 Euro je Kind und Monat erhalten.

Daniel Keller, SPD-Fraktionsvorsitzender, erklärt: „Wir wollen Familien weiterhin entlasten, damit sie planbar mehr Geld zum Leben haben. Mit der Änderung des Kita-Gesetzes bewirken wir, dass Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 12 Jahren zukünftig keine oder nur reduzierte Beiträge zahlen müssen. Insgesamt entlasten wir mit den verschiedenen Maßnahmen die Familien von rund 150.000 Kindern. Das ist für uns ein klares Zeichen sozialdemokratischer Politik.“

Robert Crumbach, BSW-Fraktionsvorsitzender, sagt: „Gerade Familien mit niedrigem und mittlerem Einkommen sind immer noch sehr stark belastet. Hier muss gegengesteuert werden. Deshalb ist es richtig, zügig diesen Familien ein klares Signal zu senden. Indem wir die bisherige Regelung zur Befreiung von Kita-Elternbeiträgen entfristen, helfen wir diesen Familien schnell und unbürokratisch.“

Geplanter Zeitplan zur Verabschiedung des Kita-Gesetzes:
• 12. November 2024: Beschluss des Gesetzesentwurfs (GE) KitaG durch die SPD- und BSW-Fraktionen.
• 3. Dezember 2024: Sondersitzung des Landtages mit 1. Lesung des GE KitaG und Überweisung an den Hauptausschuss.
• 3. Dezember 2024: Sondersitzung des Hauptausschusses zur Beschlussfassung einer schriftlichen Anhörung des Städte- und Gemeindebundes (StGB) und des Landkreistages (LKT) bis zum 5. Dezember 2024 sowie weiterer Verfahrensbeschlüsse.
• 6. Dezember 2024: Sondersitzung des Hauptausschusses zur Auswertung der Anhörung und Erarbeitung der Beschlussempfehlung für den Landtag.
• 11. Dezember 2024: Landtagssitzung mit 2. Lesung des GE KitaG.